Batterieverordnung
Europäische Batterierichtlinie
Richtlinie Nr. 2006/66/EG
Die Europäische Batterierichtlinie 2006/66/EG legt in Artikel 28 fest, dass „die Hersteller von Batterien und Akkumulatoren sowie die Hersteller anderer Produkte, die eine Batterie oder einen Akkumulator enthalten, für die Abfallbewirtschaftung der Batterien und Akkumulatoren verantwortlich sind, die sie auf den Markt bringen“. In diesem Zusammenhang informieren wir unsere Kunden über die verfügbaren Möglichkeiten, ihre gebrauchten Batterien zu recyceln. Sie können diese entweder zurückgeben oder in einem Batteriesammelbehälter entsorgen, der sich an folgenden Orten befindet:
Supermärkte
Geschäfte, die Batterien verkaufen (Uhren- und Schmuckgeschäfte, Fotografen, Tabakläden)
Wertstoffhöfe
Apotheken
Rathäuser
Bitte beachten Sie Folgendes:
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Produkt oder der Verpackung weist darauf hin, dass elektrische und elektronische Geräte nicht in den Hausmüll geworfen werden dürfen, da sie Stoffe enthalten können, die schädlich für Umwelt und Gesundheit sind.
Wenn die Symbole Hg, Cd und Pb angegeben sind, bedeutet dies, dass die Batterie mehr Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) enthält als der in der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren festgelegte Grenzwert. Der schwarze Balken zeigt an, dass das Produkt nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurde.
Zuletzt aktualisiert: 11.03.2025.